Risikolebensversicherung
Die existenzielle Absicherung für Familien
Der entscheidende Unterschied
Die Auszahlung eines Guthabens nach Ende der Vertragslaufzeit ist bei der Risikolebensversicherung im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung nicht möglich. Die Versicherung greift ausschließlich im Todesfall der versicherten Person und schützt nur dann die Angehörigen vor finanziellen Belastungen.
Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich vor allem für die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung. Die Versicherungssumme wird der jeweils verbleibenden Restdarlehenssumme angepasst. Vorteil: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt, als zur Darlehensabsicherung nötig sind. Besonders geeignet ist diese Versicherung daher für Häuslebauer, die ihre Angehörigen im Falle ihres Todes vor einer Zwangsversteigerung des neuen Heims schützen wollen. Umwandlung möglich
Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgewandelt werden. Dies ist oft auch dann möglich, wenn die versicherte Person erkranken sollte. Hierzu reicht die schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn. Wer die Umwandlung nach zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung wechseln, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.
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